südafrika reisen bild
Zurück zur > Südafrika Mietwagen

 

Grundsätzliche Mietwagen Bestimmungen

für eine Wagenmiete in Südafrika, Lesotho & Swaziland (Europcar)
Mindestalter des Mieters
  1. 21 Jahre
  2. Eine Zusatzgebühr fällt an für einen Mieter unter 21 Jahren. Voraussetzung ist, daß der Mieter seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheines ist
  3. Gebühren pro Fahrer und Tag:
    in Südafrika: R 110.00
Grenzüberschreitende Mieten
  1. Die Wagen dürfen in die nachfolgenden Länder genommen werden: Botswana, Lesotho, Namibia, Swaziland und Mozambique.
  2. Ausnahmen: Fahrzeuge der Wagengruppen F, G, H, und O dürfen nicht von ihrem Anmietland über die Grenze in Nachbar- und/oder Drittländer hineingenommen werden.
  3. Für Wagenmitnahmen nach Mozambique fällt eine Zusatzgebühr von R 1.100,-- an
  4. In folgende Länder dürfen gemietete Wagen unter keinen Umständen hineingenommen werden: Angola, Zimbabwe und Zambia.
  5. Bei Schäden und/oder Diebstahl während des Aufenthaltes in einem genehmigten Land außerhalb des Anmietlandes gelten die Bedingungen und Verantwortlichkeiten des Landes, in dem der Schaden entsteht.
  6. Ein Genehmigungsschreiben für die grenzüberschreitende Wagenmiete muß vom Mieter bei Buchung beantragt werden.
    Falls dieses nicht vorliegt, können weder Europcar noch Uhambo eAfrica Touristik GmbH verantwortlich gemacht werden, sollte dem Mieter die Einreise in das jeweilige Land verweigert werden und/oder Schwierigkeiten entstehen, die seine Reise beeinträchtigen.
Einweg-Gebühren

Südafrika:

  1. innerhalb Südafrikas bei Entfernungen ab 150km -
    R 365.00
  2. Stationen an der Garden Route nach Kapstadt -
    R 880.00
  3. von Johannesburg ins Western Cape, Kwa/Zulu-Natal und nach Mpumalanga - R 880.00
  4. von Südafrika nach Namibia und Botswana (Gaborone, Francistown) - R 3 650.00
  5. von Südafrika nach Botswana (Maun, Kasane) -
    R 3 850.00
  6. von Südafrika nach Swaziland - R 1 100.00


Namibia:

  1. innerhalb Namibias bei Entfernungen zwischen 150 und 350km zwischen den Orten - N$ 660.00
  2. innerhalb Namibias bei Entfernungen zwischen 350 und 500km zwischen den Orten - N$ 1 100.00
  3. innerhalb Namibias bei Entfernungen von über 500km -
    N$ 1 320.00
  4. von Namibia nach Südafrika - N$ 3 650.00
  5. von Namibia nach Botswana (Maun, Kasane, Gaborone, Francistown) - N$ 2 750.00


Botswana, Mozambique und Zimbabwe:

  1. Preise sind bei der Buchung auf Anfrage erhältlich.

Sonderausstattungen

Kindersitze (0-5 Jahre)

  1. Südafrika: R 385.00 pro Mietvertrag
  2. Namibia: N$ 385.00 pro Mietvertrag
  3. Botswana: Preise auf Anfrage erhältlich
  4. Zimbabwe: Preise auf Anfrage erhältlich
  5. Mozambique: Preise auf Anfrage erhältlich

Eine Reservierung muß spätestens 2 Tage vor der Anmietung erfolgen. Diese Leistung ist an allen Europcar-Stationen zu erhalten.

Ein zweites Reserverad

  1. Südafrika: R 605.00 pro Mietvertrag
  2. Namibia: N$ 605.00 pro Mietvertrag
  3. Botswana: Preise auf Anfrage erhältlich
  4. Zimbabwe: Preise auf Anfrage erhältlich
  5. Mozambique: Preise auf Anfrage erhältlich
Dachgepäckträger

(nur für bestimmte Wagengruppen) - Preise auf Anfrage

Wasser- oder Benzinkanister

  1. Südafrika: nicht erhältlich
  2. Namibia: N$ 165.00 pro Mietvertrag
  3. Botswana: Preise auf Anfrage erhältlich
  4. Zimbabwe: Preise auf Anfrage erhältlich
  5. Mozambique: Preise auf Anfrage erhältlich
Versicherungen und Ausschlüsse

Die Mietwagenkosten schließen einen begrenzten Haftungsausschluß für Insassen- und Haftpflichtschäden nach den Bedingungen der Europcar-Verträge und der in Südafrika gültigen landesüblichen Bedingungen ein.

Der Mieter ist ebenfalls geschützt gegen Verlußt, oder Beschädigung durch Feuer, oder anderweitige Beschädigung des Europcar-Fahrezeuges. Ausgeschlossen sind die Haftungshöhen, die selbst zu tragen sind.

Verlußt oder Beschädigung die durch Aufstände oder Demonstrationen verursacht werden, sind von der Deckung ausgeschlossen. Es gibt keinen Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände, die im Auto verbleiben.

Kasko- und Diebstahlversicherungen

Die Mietwagenraten schließen eine Vollkasko- und eine Diebstahlversicherung ohne Selbstbehalt ein.

Ausschlüsse, die selbst bei diesem optimalen Versicherungsschutz greifen und dann keinen Versicherungsschutz mehr gewährleisten

  1. Sollte ein Unfall geschehen, wenn der Wagen nicht vom Mieter, oder einem bei Anmietung zusätzlich eingetragenen Fahrer gefahren wird, ist der Mieter für den Schaden und/oder Verlußt des Wagens in voller Höhe selbst haftbar.
  2. Der Mieter ist ebenfalls in voller Höhe haftbar, wenn der Wagen auf Straßen gefahren wird, die für den Wagentyp völlig ungeeignet sind, wenn der Mieter leichtsinnig fährt/handelt , oder wenn kein anderes Fahrzeug, ein Tier und/oder sonstiges Objekt am Unfall beteiligt ist.
  3. Bitte beachten Sie Folgendes: der Europcar-Vertrag mit dem Mieter besagt klar, daß eindeutige Vertragsbrüche Europcar dazu berechtigen, die Schadenssummen in voller Höhe vom Mieter zu fordern.

Dazu zählen:

  1. ein Unfall/Diebstahl, der aus grober Nachlässigkeit, grobem Leichtsinn verursacht wird
  2. Fahren des Fahrzeuges unter Alkoholeinfluß und/oder Drogen, die reaktionsbeeinträchtigende Auswirkungen haben.
Insassenversicherung

Die Insassenversicherung von Europcar deckt den Fahrer und sämtliche Insassen des Fahrzeuges im Falle von Körperverletzungen, die aus möglichen Unfällen entstehen, während einer Fahrt in einem, beim Ein- und Aussteigen in/aus einem Europcar Fahrzeug.

Die Deckung gilt bis zum Abgabetag des Fahrzeuges, der im Mietvertrag, oder auf einem von Europcar genehmigten Voucher genannt ist.

Die Deckungssummen für die Insassenversicherung sind:

  1. Tod - R 20 000.00
  2. Dauerhafte Behinderung - R 20 000.00
  3. Weiterer Fehlbetrag für Notfallhilfe oder Krankenhaus pro Unfall begrenzt auf R 200 000.00
  4. Medizinische Notfallversorgung - R 2 500.00

Mit jeder Wagenmiete sind die Leistungen des Automobile Association (AA) Pannendienstes, sowie medizinischer Notfallhilfe ingeschlossen.

 

Folgende Beträge sind direkt vor Ort zu zahlen:

Benzindeposit

Ein Betrag von R 1 000.00 wird für Benzin und evtl. Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt werden (s. Vertragsbruch) über die Kreditkarte als Sicherheit genomen.

 

Zusätzlicher Fahrer (Kosten je Fahrer und Mietvertrag)

  1. Südafrika - R 125.00
  2. Namibia - N$ 125.00

Anlieferung und/oder Abholung des Fahrzeuges z.B. zu einem Hotel und/oder einer privaten Adresse

  1. Südafrika - während der Bürostunden
    bis 25km - ZAR 125.00
    26 + mehr km - ZAR 4,90 pro km

    Südafrika - abends, an Wochenenden und Feiertagen
    bis 25km - ZAR 245.00
    26 + mehr km - ZAR 6,90 pro km
  2. Namibia - während der Bürostunden
    innerhalb der Stadtgrenzen - N$ 125.00
    außerhalb der Stadtgrenzen - N$ 4,90 pro km

    Namibia - abends, an Wochenenden und Feiertagen
    innerhalb der Stadtgrenzen - N$ 245.00
    außerhalb der Stadtgrenzen - N$ 4,90 pro km

Bitte beachten Sie, daß evtl. Mautgebühren und/oder Eintrittskosten in Nationalparks, die befahren werden müssen, um den Wagen zuzustellen, dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt werden.


Sämtliche anfallenden Einweggebühren. s.o.

Vertragsgebühr R 30.00
Diese Kosten müssen vom Mieter bei der Übernahme des Fahrzeuges geleistet werden. Evtl. Erstattungsbeträge werden bei der Rückgabe des Wagens entsprechend verrechnet.

Direkt zu zahlende Beträge können über eine Kreditkarte, die von Europcar akzeptiert wird (Visa, Master, Diners, American Express), geleistet werden, oder in bar.

Wenn die Zahlung über die Kreditkarte abgewickelt wird, werden die anfallenden Beträge erst bei Abgabe des Wagens der Karte belastet.

No Show Gebühr

Sollten Sie Ihren Wagen ohne vorherige Absage nicht in Empfang nehmen, so fällt eine "no-show" Gebühr an in Höhe von 5 Miettagen basierend auf den Kosten, die im Lande für diese Wagengruppe in Rechnung gestellt würden.


Erstattungen

Der Mieter muß den vollen Betrag der auf dem Voucher genannten Miettage zahlen. Sollte der Wagen vor dem Mietende zurückgegeben werden, so ist eine Erstattung, abzüglich der Kosten für einen Miettag nur möglich, wenn die Kopie des Vouchers, sowie der Europcar Mietvertrag nach Beendigung der Reise eingereicht werden.

Nützliche Tips zum Fahren im südlichen Afrika
  1. Den gültigen Führerschein (vorzugsweise ein internationaler Führerschein) muß der Fahrer während jeder Fahrt bei sich haben.

  2. Im südlichen Afrika wird auf der linken Seite gefahren.

  3. Es gibt Geschwindigkeitsbeschränkungen, die in der Regel wie folgt aussehen:
    60km/h in geschlossenen Ortschaften
    100km/h auf Landstraßen
    120km/h auf Autobahnen
    In Wildschutzgebieten herrschen davon abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen.
    Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sind strikt einzuhalten.

  4. Jeder Fahrer, der einen Eurocpar-Mietwagen fahren wird, muß im Mietvertrag namentlich eingetragen sein, um den Versicherungsbestimmungen genüge zu tun und die Versicherungsleistung zu gewährleisten.

  5. Es besteht Anschnallpflicht.

  6. Warnende Verkehrsschilder entsprechen den internationalen Gepflogenheiten.

  7. Die meisten Tankstellen entlang der Autobahnen und in Großstädten sind 24 Stunden geöffnet. In entlegenen Gebieten entsprechen die Öffnungszeiten von Tankstellen den normalen Geschäftszeiten. Ein voller Tank reicht in der Regel für eine Fahrt zwischen 450 und 500km bei eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 120km/h.

  8. "Unleaded" Benzin sollte für alle Europcar-Fahrzeuge getankt werden. Benzin wird in "Liter" berechnet und kostet z.Zt. ca. R 5.00 p/L.

  9. Tankwärter an den Tankstellen betanken den Wagen, sie führen Ölchecks durch auf Wunsch und waschen in der Regel unaufgefordert die Wagenfenster.

  10. An Tankstellen muß bar bezahlt werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

  11. Es gibt ein exzellentes Straßennetzwerk von geteerten Straßen, die Südafrika durchziehen. Sollte man auf einer nichtgeteerten (Schotterstraße) fahren, so ist es ratsam, die Geschwindigkeit von 60-70km/h nicht zu überschreiten und gut auf Verkehrsschilder zu achten, v.a. auf solche, die Straßenknicke und/oder scharfe Kurven ankündigen.

  12. Sie sollten das Befahren von Schotterstraßen während der Nacht vermeiden und achten Sie auf streunende oder wilde Tiere, Fußgänger, Fahrradfahrer und alles Unerwartete. Bei schlechter Sicht, durch Nebel oder Staub, müssen die Lichter am Wagen eingeschaltete werden.
    Schotterstraßen können sehr rutschig sein, wenn sie feucht werden.
    Auswaschungen und ein Ansteigen des Wassers in Furten und an Dämmen können sehr plötzlich auftreten, wenn es regnet oder schwere Gewitter während der Regenzeit niedergehen.

  13. Fahren Sie nicht, wenn Sie getrunken haben. In Südafrika ist dies ein sehr schweres Vergehen, das entsprechend geahndet wird.

 

Verhalten bei Pannen
  1. Wenn Sie eine Panne mit einem Europcar-Fahrzeug haben, so rufen Sie die gebührenfreie Europcar-Service Nummer an, die Sie mit dem Mietvertrag erhalten.
  2. Wenn Sie sich auf einer Autobahn befinden, können Sie die gelben SOS-Telephone benutzen, die am Straßenrand in Abständen zu finden sind.
  3. Sollten Sei Hilfe nach Geschäftsschluß benötigen, so finden Sie eine entsprechende Telephonnummer auf Ihrem Mietvertrag.
  4. Bitte geben Sie stets die Vertragsnummer Ihres Europcar Mietvertrages an.

 

Hinweise für Lesotho:

Die Fahrbedingungen in Lesotho benötigen unbedingte Vorsicht.

Die Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften beträgt 50km/h und auf allen anderen Straßen 80km/h.

Es wird empfohlen, eher langsamer zu fahren mit Rücksicht auf Fußgänger, Fahrradfahrer, Reiter und streunende Tiere.

Hinweise für Swaziland:

Benzin ist ohne Probleme in allen größeren Städten zu erhalten, jedoch nicht unbedingt in entlegenen Gegenden. Die meisten Tankstellen, die auch Reparaturen vornehmen, bzw. Hilfestellung leisten können, befinden sich in Maseru. Überall anderes finden Sie nun eingeschränkte Möglichkeiten vor.

 

Zurück zur > Südafrika Mietwagen

Ticket info - call 800-555-1212